Neue Ausbildungsverordnung für ZFA – Moderne Basis für Perspektiven im Beruf
21 Jahre nach der letzten Novellierung tritt am 1. August 2022 eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft. Im Konsensverfahren haben der Verband medizinischer Fachberufe e.V., ver.di und die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien in den vergangenen beiden Jahren intensiv an der Modernisierung der Ausbildungsverordnung gearbeitet.
Beibehalten wurden die Systematik der dreijährigen Ausbildung, die Berufsbezeichnungen „Zahnmedizinischer Fachangestellter“ beziehungsweise „Zahnmedizinische Fachangestellte“ und die Ausbildungsstruktur. Durch die Novellierung kommen die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“ neu hinzu.
Mit der neuen Ausbildungsverordnung sollen der bewährte Zuschnitt der umfassend qualifizierten Fachkraft fortgeführt und die Ausbildungsinhalte kontinuierlich weiterentwickelt und in Teilen inhaltlich überarbeitet werden. Das Qualifikationsprofil der ZFA sollte so ausgestaltet werden, dass die Ausbildung weiterhin interessant für junge Menschen bleibt, der Arbeitskräftebedarf der Praxen über ein breites Tätigkeitsspektrum abgedeckt wird und der Anschluss an eine mögliche Weiterqualifizierung gegeben ist.
Schwerpunkte der Anpassungen
- Neue Standardberufsbildpositionen (z.B. Umweltschutz, Nachhaltigkeit, digitalisierte Arbeitswelt)
- Ausbau von Kommunikation und Kooperation im Berufsbild ZFA (besonders im Hinblick auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung, erhöhtem Unterstützungsbedarf, bei Risikopatienten, Kindern und bei ängstlichen Personen)
- Deutliche Erweiterung des Niveaus in der ZFA-Berufsausbildung in verschiedenen Bereichen
- Assistenz bei verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen
- Durchführen von Hygienemaßnahmen
- Aufbereiten von Medizinprodukten
- Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozesse
- Qualitätsmanagement
- Abrechnung zahnärztlicher Leistungen
- Berufsbezogener Umgang mit einer fremden Sprache
Ausbildungsnachweis (ehemals das Berichtsheft)
Den Ausbildungsnachweis finden Sie zusammen mit einer Anleitung und allen notwendigen Formularen unter
www.blzk.de/ausbildungsnachweis
Die Formulare können direkt im PDF maschinell ausgefüllt werden.
Der Ausbildungsnachweis ist für alle Auszubildenden ab dem Schuljahr 2022/2023 (Neubeginn der Ausbildung; erstes Ausbildungsjahr) verpflichtend.
Das Berichtsheft in seiner bisherigen Form gibt es nicht mehr.
Ausbildungsvergütung
Die Vorstandschaft der BLZK hat in der Sitzung am 20.10.2022 eine neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung beschlossen.
Diese beträgt:
- im 1. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr: 1.000,00 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr: 1.100,00 Euro
Diese Empfehlung gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab 1.1.2023 geschlossen werden.
Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist besonders für junge Menschen geeignet, die gerne im medizinischen Bereich arbeiten möchten. Die/Der Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r übernimmt als rechte Hand des Zahnarztes bei der Behandlung und als Ansprechpartner/in des Patienten vielseitige, verantwortungsvolle Aufgaben im Praxisteam.
Zusätzlich erlangt sie/er Kenntnisse im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln und erfährt, wie wichtig Qualitätsmanagement und Teamarbeit sind. Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen und der Bereich der Praxisorganisation sind außerdem wichtige Bestandteile der Ausbildung.
Die Vermittlung all dieser Inhalte übernehmen die Berufsschule und die Ausbildungspraxis gemeinsam.
Die Ausbildung im Einzelnen
Allgemein
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildungszeit kann aufgrund Mittlerer Reife oder Abitur verkürzt werden.
- Berufsschule: im 1. Ausbildungsjahr 1-2 x wöchentlich (je nach Schulmodell); im, 2./3. Ausbildungsjahr je 1 x wöchentlich.
- Berichtsheft: als Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
- Zwischenprüfung: in der zweiten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres zur Kontrolle des eigenen Leistungsstandes.
- Abschlussprüfung: am Ende der Ausbildungszeit schriftlich und praktisch. Bei guten Leistungen besteht die Möglichkeit, vorzeitig an der Abschlussprüfung teilzunehmen.
Unterrichtsfächer in der Berufsschule
- Patientenbegleitung
- Hygiene, Vorbeugung und Erste Hilfe
- Praxisablauforganisation
- Konservierende Behandlung
- Chirurgische Behandlung
- Beschaffung und Verwaltung von Waren
- Parodontologische Behandlung
- Prophylaxemaßnahmen
- Prothetische Behandlung
- Praxismitgestaltung
Praktische Ausbildung in der zahnärztlichen Praxis
- Der Ausbildungsbetrieb
- Durchführen von Hygienemaßnahmen
- Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
- Kommunikation, Information und Datenschutz
- Patientenbetreuung
- Grundlagen der Prophylaxe
- Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes
- Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen
- Praxisorganisation und -verwaltung
- Abrechnung und Leistungen