
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. wird konkret die Ausbildung von Brandschutzhelfern gefordert.
Der Kurs wird nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK mit 2 Punkten bewertet.
Die Teilnehmerzahl für diese Kurse ist auf 25 Personen begrenzt! Die Anmeldung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs beim ZBV Ufr.!
Im Namen des ZBV Unterfranken lade ich alle Kolleginnen und Kollegen zu dieser Veranstaltung
herzlich ein. Dr. Guido Oster; 1. VS des ZBV Unterfranken
Kurs-Informationen
Feuerwehr GrafenrheinfeldGrafenrheinfeld, 97506 Deutschland Google Karte anzeigen
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